Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstapler)
gem. DGUV Vorschrift 68 / DGUV Grundsatz 308 – 001
Teilnehmerkreis:
Alle Personen, die mit einem Gabelstapler arbeiten
Dauer: 2 Tage ( mit theoretischer und praktischer Prüfung intern)
Kosten: auf Anfrage
Inhalt:
theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln / Verkehrswege
praktische Ausbildung
- Einweisung am Gerät
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastschwerpunktdiagramm
- Hinweise auf Gefahrenstellen am Gerät
- Gewöhnung am Gerät
- Fahr- und Stapelübungen
- Abschlußprüfung
Abschluss:
Persönlicher Fahrausweis für Flurförderzeugen ( Gabelstapler)
Gültigkeit:
unbefristet (es muss jedoch eine jährliche Unterweisung erfolgen)
ein Passbild ist mitzubringen!
Hintergrund:
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen ihre Mitarbeiter über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren, sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge (Gabelstapler). Vorschrift DGUV (vormals BGV A1 §4)