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Abfallrecht

Grundlehrgang nach  § 5 Abs. 1 S.1 Nr. 2 gem. Anzeige- und Erlaubnisverordnung – (AbfAEV)

Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV bestimmt in § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, dass verantwortliche Personen in Betrieben die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln über fachliche Kenntnisse verfügen müssen. Dieser staatlich anerkannte Lehrgang vermittelt Ihnen diese Fachkenntnisse. Unsere Experten in Sachen Umwelttechnik informieren Sie eingehend über die einzuhaltenden abfallrechtlichen Vorschriften und unterstützen Sie mit betrieblichen Alltag. Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang erwerben Sie den Fachkundenachweis gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AbfAEV und haben die Gewähr, Ihr Unternehmen optimal dabei zu unterstützen, Abfälle ordnungsgemäß und umweltgerecht zu sammeln, zu befördern, zu handeln und zu makeln.

Teilnehmerkreis:

Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung von Betrieben die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln verantwortlich sind.

Dauer: 4 Tage

Kosten: auf Anfrage

Inhalt:

  • Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
  • Nachweisverfahren
  • Transport / Vermittlung
  • Allg. Güterkraftverkehrsrecht
  • Entsorgungsfachbetrieb
  • Produktverantwortung
  • Abfalleigenschaften und Charakteristik
  • Entsorgungsanlagen

Abschluss:

Teilnahmebestätigung durch die Kirchner-Schulung, Transport und Verkehr