gem. DGUV Vorschrift 68 / DGUV Grundsatz 308 – 001
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen ihre Mitarbeiter über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren, sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge (Gabelstapler). Vorschrift DGUV (vormals BGV A1 §4)
Wir bieten Ihnen eine professionelle Aus- und Weiterbildung für Fahrer von Flurförderzeugen an.
WIR SCHULEN NACH DEN RICHTLINIEN DER BERUFSGENOSSENSCHAFTEN DGUV (VORMALS BGV DV 27, BGG 925, BGI 545, BGV A1)
- Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen
mit Fahrersitz und Fahrerstand. - Information Gabelstaplerfahrer
- Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge
- Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention
Wir bieten Ihnen an, die Gabelstaplerschulung in Ihrem Betrieb durchzuführen. Dies spart Ihnen viel Zeit und Kosten.
Das Einzige was dafür von uns benötigt wird ist ein hinreichend großer Raum für den theoretischen Teil des Unterrichts (das Equipment kann von uns gestellt werden!) und einen Platz oder eine Halle für den praktischen Teil und einen Frontgabelstapler.
Die Dauer der Inhouse-Gabelstapler-Ausbildung ist unterschiedlich. Sie baut auf, auf den Vorkenntnissen der Teilnehmer. Der Lehrgangsbeginn richtet sich nach Ihrem Zeitplan.
Teilnehmerkreis:
Alle Personen, die mit einem Gabelstapler arbeiten
Dauer: 2 Tage ( mit theoretischer und praktischer Prüfung intern)
Kosten: auf Anfrage
Inhalt:
theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln / Verkehrswege
praktische Ausbildung
- Einweiseung am Gerät
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastschwerpunktdiagramm
- Hinweise auf Gefahrenstellen am Gerät
- Gewöhnung am Gerät
- Fahr- und Stapelübungen
- Abschlußprüfung
Abschluss:
Persönlicher Fahrausweis für Flurförderzeugen ( Gabelstapler)
Gültigkeit:
unbefristet (es muss jedoch eine jährliche Unterweisung erfolgen)
ein Passbild ist mitzubringen!
Hintergrund:
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen ihre Mitarbeiter über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren, sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge (Gabelstapler). Vorschrift DGUV (vormals BGV A1 §4)