Im Bierweg 5
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Gefahrgut-Ausbildung

Wir bilden mit unseren Kooperationspartner folgende Schulungskurse aus:

GEFAHRGUT-BASISKURS

Jeder Gefahrgutfahrer der einen Transport von gefährlichen Gütern in Versandstücken ab kennzeichnungspflichtiger Menge oder loser Schüttung befördern möchte, muss eine Gefahrgutschulung (Gefahrgutschein / ADR-Schein) absolvieren.

Gültigkeit des ADR-Schein: 5 Jahre

 1 Jahr vor Ablauf der Gültigkeit kann der Fahrzeugführer eine Fortbildung in Anspruch nehmen.

AUFFRISCHUNGS-SCHULUNG

Für die Verlängerung der ADR – Bescheinigung um weitere 5 Jahre muss die Fortbildungsschulung  besucht und die Fortbildungsprüfung vor der IHK bestanden werden. Diese kann innerhalb eines Jahres vor Ablauf der ADR – Bescheinigung erfolgen.

AUFBAUKURS TANK

Beim Transport von gefährlichen Gütern in festverbundenen Tanks, Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeugen über 1000 Liter sowie in Tankcontainern über 3000 Liter muss der Aufbaukurs absolviert werden. Dieser muss zusätzlich zum Basiskurs erfolgen. Die Voraussetzung zum Aufbaukurs ist ein bestandener Basis-Kurs.

Unabhängig von Ihrer ADR-Berechtigung machen alle Fahrer bei der Fortbildung/Auffrischung die

gleiche Prüfung, egal ob Sie „Basis“ und „Tank“, „Basis“ oder „Klasse 1“. Alle Teilnehmer

machen eine Prüfung von insgessamt 15 Fragen.

A C H T U N G:
Diese Prüfung muss unbedingt vor Ablauf der Geltungsdauer der ADR – Bescheinigung erfolgen.Andernfalls ist eine gesamte Erstschulung und neue Prüfung erforderlich.