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BKF-Weiterbildungen

BERUFSKRAFTFAHRER WEITERBILDUNGEN
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Bei der gewerblichen Nutzung aller in der EU beschäftigten Kraftfahrer, für die keine Grundqualifikation vorgeschrieben ist, also ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 (Klasse D1/D1E/D/DE Bus) bzw. vor dem 10.09.2009 (Klassen C1/C1E/C/CE Lkw) erworben haben, ist die Berufskraftfahrer-weiterbildung nachzuweisen.

Weiterbildungsmaßnahmen
Die Weiterbildung besteht aus 35 Stunden (a 60 Minuten) in Blöcken von 7 vollen Stunden. Eine Prüfung des erlernten Unterrichtsstoffes findet nicht statt. Der Praktische Teil kann auf einem gesonderten Gelände oder in einem geeigneten Simulator durchgeführt werden.
Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins anzugleichen, können Busfahrer die Weiterbildung bis September 2015 und Lkw-Fahrer bis September 2016 hinausschieben. Vorausgesetzt hierfür ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch so lange gültig ist.

Busfahrer bis spätestens 10.09.2013
ein früherer oder späterer Abschluss ist erlaubt, wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt dann spätestens bis zum 10.09.2015
Lkw-Fahrer bis spätestens 10.09.2014
ein früherer/späterer Abschluss ist erlaubt, wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt
– dann spätestens bis zum 10.09.2016

Mit der Bescheinigung der durchgeführten Weiterbildungen wird dann bei Verlängerung oder Beantragung des EU-Führerscheins die Ziffer „95“ im Feld 12 eingetragen.
Bei Einsatz von Kraftfahrern ohne diesen Eintrag werden zukünftig für Kraftfahrer Bußgelder in der Höhe bis max. 5.000 € und für Unternehmer Bußgelder bis max. 20.000 € fällig.

Modul 1 / ECO – Training (Wirtschaftliches Fahren)

Inhalt:
• Kenntnisse der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
• bestes Verhältnis Geschwindigkeit / Getriebe und Trägheit des Fahrzeuges richtig nutzen
• Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs (inkl. Praxis)

Modul 2 / Sozialvorschriften

Inhalt:
• Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterverkehr

Modul 3 / Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Inhalt:
• Kenntnis der technisches Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges
• Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
• Fähigkeiten zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen

Modul 4 / Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi

Inhalt:
• Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
• Kenntnisse des Wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
• Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
• Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
• Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer entgegenzuwirken

Modul 5 / Ladungssicherung

Inhalt:
• Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeuges